Die Freiheit zu entscheiden – wie ich als Zahnärztin oder als Zahnarzt arbeiten möchte.
Heute haben Zahnärztinnen und Zahnärzte vermehrt die Möglichkeit und die Freiheit zu entscheiden, wie, wieviel und mit wem (oder mit wem nicht) sie arbeiten möchten. Nach wie vor ist die Einzelpraxis für Zahnärzte der beliebteste Weg, um in die Selbständigkeit zu starten. Dazu ein paar Zahlen: „2017 haben sich 71 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer für die Selbständigkeit entschieden.“, konstatiert die Deutsche Apotheker und Ärztebank in ihrer jährlichen, zusammen mit dem Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ) veröffentlichten Analyse von Existenzgründungen. „Die mit Abstand häufigste Art, sich als Zahnarzt niederzulassen, ist die Übernahme einer bestehenden Praxis, um diese dann als Einzelpraxis weiterzuführen – 2017 sind 64 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer diesen Weg gegangen.“
Dagegen fänden Neugründungen von Einzelpraxen nur selten statt: Hier liegt der Anteil seit 2015 bei konstant sieben Prozent. Auch die Niederlassung mit Partnern in Form einer Kooperation sei 2017 im Vergleich zum Vorjahr zugunsten der Einzelpraxis rückläufig gewesen und betrug 29 Prozent, heißt es weiter. Im Durchschnitt sei ein Existenzgründer heute 35,5 Jahre jung, jeder zweite Zahnarzt war bei seiner Niederlassung jünger. Das mag auch damit zusammenhängen, so belegen es die Auswertungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, dass mit steigendem Alter, die Investitionsbereitschaft sinke. „Zahnärzte unter 35 Jahren gaben im Durchschnitt 325.000 Euro für Praxiskauf und Modernisierung aus, um sich in einer Einzelpraxis niederzulassen. Existenzgründer, die sich mit 45 Jahren und älter für eine eigene Zahnarztpraxis entschieden haben, investierten hingegen mit 216.000 Euro deutlich weniger.“ Weiterhin kommt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zu der Erkenntnis, dass auch Kooperationen eher von Jüngeren eingegangen werden: So haben sich 2017 35 Prozent der unter 35-Jährigen und nur 11 Prozent der über 45-Jährigen mit einem Partner in gemeinsamer Praxis niedergelassen.
Der Trend zur Ausübung des Zahnarztberufs ist, wie man sieht, die Selbstständigkeit in der Einzelpraxis oder die Niederlassung zusammen mit einem Partner. Junge, ambitionierte Zahnärzte, die nicht nur Lust auf Zahnmedizin sondern vor allem auch auf Unternehmertum haben – mit allen Freiheiten und allen Entwicklungsmöglichkeiten, allen Erfordernissen und Herausforderungen, die das mit sich bringt.
Was ist mit denen, die das nicht wollen? Die ihren Beruf „Zahnarzt“ ausüben möchten, nicht aber Unternehmer
sein wollen? Sie haben die Möglichkeit, angestellt zu arbeiten. Selbstredend mit allen Vor- und Nachteilen. Was gleich bleibt, ist die Profession: Zahnmedizin. Ob ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin nun selbständig niedergelassen ist, allein oder mit einem Partner – oder im Angestelltenverhältnis arbeitet, spielt doch für den eigentlichen Beruf „Zahnarzt/Zahnärztin“ überhaupt keine Rolle. Wichtig ist, dass derjenige mit seiner Wahl zufrieden ist und so seinen Beruf ausüben kann, wie er oder sie sich das vorstellt. Und vor allem sind das Wohl und die Versorgung des Patienten wichtig.
Wie sieht nun die zahnärztliche Versorgung der Zukunft aus?
Wir brauchen die freie Wahl – für Patienten und für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Dr. Wieland Schinnenburg, Mitglied des Bundestags (FDP), war einer der Referenten beim Politik-Frühstück am 12. Dezember 2018 beim Tagesspiegel in Berlin zum Thema „zahnärztliche Versorgung der Zukunft“. Er verdeutlichte, dass wir in der Tat „die freie Wahl – für Patienten und für Zahnärzte bräuchten. Zahnärzte sollen für den Patienten arbeiten und weniger Aufwand mit Bürokratie haben – egal ob als Angestellter im ZMVZ oder als niedergelassener Zahnarzt.“
Damit bringt er die Sache auf den Punkt: Nicht die Struktur, in der ein Zahnarzt arbeitet, ist ausschlaggebend für seine Profession als Zahnarzt. Es ist seine Zeit, sein Wissen, sein Können und sein Einsatz für die Patienten; seine Behandlungsunabhängigkeit und seine Therapiefreiheit. (Hier sei noch einmal erwähnt: Jeder Zahnarzt – ob selbständig oder angestellt ist Freiberufler – und damit frei in seiner medizinischen Behandlung).
Jeder Patient wird sich vermutlich glücklich schätzen, wenn er nicht lange auf einen Termin warten muss; wenn er freundlich empfangen und zahnmedizinisch kompetent betreut wird, vor allem aber auch merkt, dass sein Zahnarzt oder seine Zahnärztin sich Zeit für ihn nimmt und ihm die individuell bestmögliche zahnmedizinische Versorgung anbieten kann – dann sind doch alle glücklich. Was dazu unternehmerisch notwendig ist, muss unternommen werden. Die Praxis muss laufen, gut ausgestattet sein, vor allem aber gute und engagierte Mitarbeiter haben, die das Ganze tragen. Entscheidend für eine gute zahnmedizinische Versorgung der Patienten ist doch, dass sowohl die Zahnärzte als auch das Praxisteam einen guten Job machen und dass das „Unternehmen Zahnarztpraxis“ – gleich in welcher Struktur es dasteht – gesund ist und auf stabilen Beinen steht.