Satzung
des Bundesverbands für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) e.V.
vom 18. September 2018
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn Mitglieder, die gemeinsam 1/10 der Stimmrechte des Vereins innehaben es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen.