Patientinnen und Patienten haben zu Ihrem Zahnarzt ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches unter anderem in der Erwartung einer jederzeit optimalen Behandlung begründet ist. Dies setzt voraus, dass der Patient die jeweils besten evidenzbasierten Behandlungsmethoden angeboten bekommt, um eine optimale Zahngesundheit zu gewährleisten und die Risiken für Allgemeinerkrankungen bei einer mangelhaften Mundgesundheit zu reduzieren.
Die Innovationszyklen hin zu neuen Behandlungsmöglichkeiten in der Zahnmedizin werden dabei immer kürzer – getrieben durch die kontinuierliche wissenschaftliche Durchdringung oralpathologischer Prozesse und eine enorme technologische Weiterentwicklung, insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung. Dies geht natürlich mit gesteigerten betriebswirtschaftlichen Belastungen einher, die jede Zahnarztpraxis schultern muss.
Wir setzen uns daher für folgende Elemente ein, um die Versorgungsqualität in der Zahnmedizin weiter zu steigern und allen Patienten den Zugang zu technologischem Fortschritt zu sichern:
Partnerschaften für kontinuierliche Investitionen
Größere zahnmedizinische Kooperationen (Mehrbehandler-Praxen oder Praxisgruppen) ha- ben gegenüber kleinen Einheiten den Vorteil, dass technisches Equipment, Materialien und Räumlichkeiten von mehreren Zahnärzten gemeinsam genutzt werden. Dies sorgt für eine verbesserte Amortisation, was wiederum sicherstellt, dass eine Arbeit auf kontinuierlich modernstem medizinischem Standard nachhaltig darstellbar wird – genau dies war ja auch der Grundgedanke bei der Einführung von MVZ im Rahmen der Gesundheitsreform 2004.
Solche großen Versorgungseinheiten müssen allerdings zunächst geschaffen werden, was mit enormen Anfangsinvestitionen verbunden ist. Starke Finanzpartner können hier einen sinnvollen Beitrag leisten, um den Weg hin zu verbesserten Versorgungskonzepten zu ebnen, einen oft vorhandenen Investitionsstau auf dem Weg zur Digitalisierung der Zahnmedizin zu über- winden und Vorteile für die Solidargemeinschaft zu realisieren.
Klar organisiertes Qualitätsmanagement
Qualität in der Zahnmedizin hat mit der Erfüllung der Anforderungen an die Praxisbegehung nach GBA-Richtlinie eine verlässliche Grundlage, die für alle Praxen unabhängig von ihrer Größe in Deutschland gilt. Wir begrüßen, dass alle Zahnarztpraxen in Deutschland für eine Begehung zur Überprüfung durch die Landeszahnärztekammern offen sind. Für investorenfinanzierte ZMVZ ist dieser Anspruch Teil ihres betriebswirtschaftlichen Verständnisses von Qualität im Sinne des Patienten.
Weiterhin ist im Bereich Qualitätsmanagement kontinuierliche Weiterbildung und Dokumentation nachzuweisen, so dass die Prozesssicherheit auch unter den sich stetig verändernden Anforderungen (z.B. MDR) gewährleistet ist.
Umsetzung evidenzbasierter Behandlungskonzepte durch Qualitätssicherung, Weiterbildung, Austausch und Best-Practice-Sharing
Evidenzbasierte Zahnmedizin (Evidence-Based Dentistry, EBD) sorgt für eine zuverlässige und schnelle Anwendung der besten wissenschaftlichen Behandlungsmethoden. Parallel stellt der jeweilige einzelne Patient mit seinen Wünschen, Werten und Bedürfnissen den entscheiden- den Maßstab dar. EDB darf also nicht über den Kopf des Patienten hinweg stattfinden, sondern muss diesen in den Mittelpunkt der Behandlungsplanung stellen. Die Rolle des Arztes besteht in der Vermittlung zwischen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und den Patienteninteressen.
Wir als investorenfinanzierte ZMVZ-Betreibergesellschaften und der BNZK leben diesen Anspruch und forcieren diese Entwicklung durch:
- Qualifizierung der Zahnärzte durch Förderung der Weiterbildung/Spezialisierung in Tätigkeitsschwerpunkten, Hospitationen und Peer Reviews
- Qualifizierung der nicht-zahnärztlichen Fachkräfte durch Förderung der Weiterbildung, a. im Bereich Prophylaxe
- Klare Strukturen zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Austausches zwischen Zahnärzten über Behandlungsfälle, Erfolge und Misserfolge
- Konsequente Nutzung der Digitalisierungsvorteile, nicht nur im Bereich Behandlung und Zahntechnik, sondern auch in der (Qualitäts-)Dokumentation
- Sicherstellung der Abrechnungsqualität. Zahnärztliche Qualität ist immer mit dem Einsatz ausreichender Zeit verknüpft, diese muss wirtschaftlich vergütet Hierbei steht die freie Therapiewahl im Mittelpunkt, die dem gesetzlichen Auftrag folgend im freien Ermessen der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes liegt.
Ombudsbeauftragte/r für ZMVZ als Vorbild für alle Zahnarztpraxen in Deutsch- land
Zahnmedizin in Deutschland ist ein komplexes System, wo freie Arzt- und Therapiewahl auf gesetzliche Auflagen, Wirtschaftlichkeitsgebote und unternehmerische Verantwortung treffen. In einem solchen System sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir fordern daher die Einsetzung eines/er Ombudsbeauftragten für die Zahnmedizin in Deutschland, die/der Fehler wo sie passieren, medizinisch sachkundig und fair beurteilt und im Anschluss transparent und nachvoll- ziehbar zu deren Behebung beiträgt. Wir verstehen uns als Triebfeder für eine höhere Qualität und schlagen vor, dass zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren alle Gemeinschaftspraxen und ZMVZ-Praxen unter die Aufsicht einer/es solchen Ombudsbeauftragten gestellt werden. Bewährt sich dieses Element der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten, soll in jedem Be- reich einer Landeszahnärztekammer eine solche Institution geschaffen werden.