„In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden gut 20.000 Zahnarztpraxen einen Nachfolger suchen. Die jüngere, nachrückende Generation hat andere Vorstellungen der Berufsausübung. Setzt die Standespolitik derzeit die richtigen Schwerpunkte? Die Frage stellt sich“, so lesen wir im Leitartikel „Tage der Entscheidung“ in der DZW.
Die Bedürfnisse jüngerer Zahnärzte an das Berufsbild und die Möglichkeiten wandeln sich. Hier wird es zunehmend wichtiger und notwendiger werden, entsprechende Angebote zu schaffen. Der Markt ist in Bewegung und die Möglichkeiten eröffnen sich. Neben der immer noch größten Anzahl junger Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Selbständigkeit in eigener Praxis oder die Niederlassung zusammen mit einem Partner/in anstreben, gibt es mehr und mehr, die das Angestelltenverhältnis in der Praxis oder größeren Strukturen, wie ZMVZ sie abbilden, suchen. Beide Wege – Selbständigkeit oder Anstellung haben ihre Vor- und Nachteile. Was sich jeder, der sich selbständig niederlässt fragen muss, ist, ob er die Bereitschaft mitbringt, neben dem Zahnarztberuf auch Unternehmer sein zu wollen.
Die meisten jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte streben in die Selbständigkeit. Doch die Zahl der Niederlassungen ist seit 2006 konstant rückläufig.
Die meisten jungen Zahnärzte, so die aktuellen Ergebnisse der jährlich erhobenen Existenzgründer-Analyse vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, streben nach wie vor in die Selbständigkeit: „2017 haben sich 71 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer für die Selbständigkeit entschieden“, heißt es dort. „Die mit Abstand häufigste Art, sich als Zahnarzt niederzulassen, sei die Übernahme einer bestehenden Praxis, um diese dann als Einzelpraxis weiterzuführen – 2017 sind 64 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer diesen Weg gegangen.“
Dennoch ist seit 2006 die Zahl der Zahnarzt-Niederlassungen in Deutschland rückläufig, so zeigen es die Zahlen im KZBV-Jahrbuch 2017: Von 65.379 behandelnden Zahnärzten insgesamt waren in 2006 knapp 86 Prozent niedergelassen (56.152 niedergelassene Zahnärzte). 2016 waren es nur noch 72 Prozent: Von den insgesamt 71.926 behandelnden Zahnärzten waren nur noch 51.956 niedergelassen. Dieser Trend hält seit 2006 an.
Andere Wünsche an das Berufsbild „Zahnarzt“.
Viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen heute anders arbeiten. Wir verzeichnen nicht nur einen Generationenwechsel sondern auch einen Wechsel der Lebensplanungen: Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf hat einen höheren Stellenwert bekommen. Zeit für Familie und Kinder, flexible Arbeitszeiten und Planbarkeit von Arbeits- und freier Zeit sind nach vorn gerückt. So möchten heute immer mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte den Beruf in ihr Leben integrieren, nicht aber mehr ihre Lebensplanung dem Beruf unterordnen. Deshalb sei es so wichtig, konstatiert auch die DZW, „die Arbeits- und Lebensrealität der jüngeren Zahnärzte in der Standespolitik zu berücksichtigen. Was sie wollen, lässt sich gut am Erfolg der ZMVZ zeigen, flexible Arbeitszeitmodelle, modernes Arbeitsumfeld, Teamarbeit, stetige Weiterbildung und Wegfall der Verwaltung.“
Neue, gemeinsame Lösungen für die nachhaltige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland.
Darum zu wissen, die Gegebenheiten zu kennen, ist wichtig, um die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland sicherzustellen und einer Unterversorgung – vor allem auf dem Land – entgegenzuwirken. Was passiert nun, mit den 20.000 Zahnarztpraxen, die in den kommenden 10 bis 15 Jahren zur Abgabe stehen – aber keine Nachfolger finden? Hier sind neue, andere Lösungen gefragt: Von Seiten der Zahnärzte, der Standesvertretungen und der Politik.
Zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZ) sind eine mögliche Versorgungslösung.
Eine mögliche Lösung bieten sicherlich zahnmedizinische Versorgungszentren, ZMVZ: Eine Hauptpraxis wird als (Fachzahnarzt-)Zentrum betrieben. Dort liegt der gesamte Verwaltungs-, Organisations- und Regulationsaufwand. Eine Reihe von umliegenden Zahnarztpraxen, die einen Nachfolger suchen, können dazu übernommen werden und jeweils als einzelne Satelliten-Praxen weiterbetrieben werden. Der Personalaufwand, die Verwaltung und Organisation erfolgen zentral über die Hauptpraxis. Jede der einzelnen Praxen ist für sich ein ZMVZ.
Um solch ein Konstrukt – wie sehr erfolgreich bei der Zahnheimat in Ostfriesland geschehen – zu ermöglichen, bedarf es natürlich vor allem finanzieller Mittel. Hier kann ein Investor ins Spiel kommen. Dieser nimmt keinen Einfluss auf die zahnmedizinische Behandlung, Versorgung und Therapieentscheidung, sondern ausschließlich auf die betriebswirtschaftliche Seite des „Unternehmens Zahnarztpraxis“.
Die Therapiefreiheit und die Behandlungsunabhängigkeit des Zahnarztes bleiben unberührt.
Jeder Zahnarzt, der in einem ZMVZ arbeitet – ob angestellt oder als Vertragszahnarzt – ist und bleibt Freiberufler; er arbeitet behandlungsunabhängig und ist frei in seiner Therapie. Das sei an dieser Stelle noch einmal besonders hervorgehoben. Denn immer wieder wird in der aktuellen Berichterstattung und leider besonders von Seiten der Standesvertretungen versucht, ZMVZ zu diskreditieren und die Angst zu schüren, Investoren entschieden darüber, wie ein Zahnarzt zu behandeln habe. Das widerspricht der Gesetzeslage und ist schlicht und ergreifend falsch.
Es bedarf konstruktiver Lösungen – Diskreditierung von Seiten der Standesvertretungen trägt dazu nicht bei.
„Statt die veränderten Wünsche und Anforderungen an ein Berufsbild zu berücksichtigen“, so die DZW, „werden sie von Seiten der KZBV im allgemeinen ZMVZ-Bashing diskreditiert. Einem im ZMVZ angestellten Zahnarzt wird permanent unterschwellig unterstellt, er arbeite nicht für das Gemeinwohl, sondern für die Rendite eines Investors. Das mag man sich auf der Zunge zergehen lassen.“
„Jeder wird zusehen, gute Zahnärzte zu halten.“ schreibt die DZW. „Das geht nicht durch renditegetriebene Behandlungsanweisungen. Ohne Qualität wird keine Praxis wirtschaftlich laufen. Trotzdem läuft das Wort „Renditeerwartung“ als Drohkulisse in Dauerschleife, als wäre Renditeerwartung nicht auch Teil eines unternehmerisch denkenden selbständigen Zahnarztes. Die größten ZMVZ in Deutschland, hinter denen ein Private-equity-Investor steht, verfügen über je 19 Standorte. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden gut 20.000 Zahnarztpraxen einen Nachfolger suchen. Die jüngere, nachrückende Generation hat andere Vorstellungen der Berufsausübung. Setzt die Standespolitik derzeit die richtigen Schwerpunkte?“
Selbstverständlich können Investoren allein das Problem nicht lösen – sie können das Problem sicherlich an vielen Stellen auffangen. Die Lösung einer flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung muss gemeinsam gefunden werden. Der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde e. V. steht an dieser Stelle gern als lösungsorientierter Gesprächspartner zur Verfügung. Wir sind der Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland verpflichtet.