(KEINE!) MONOPOLE IN DER ZAHNMEDIZIN

Eine Marktbeherrschung der zahnmedizinischen Versorgung durch investorenbetriebene Zahnärztliche Versorgungzentren, kurz iZMVZ, kann ausgeschlossen werden. So lassen sich die Ergebnisse einer aktuellen Studie des renommierten Ökonomen Professor Justus Haucap zusammenfassen. „Jede eventuelle Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung durch investorengeführte MVZ in der zahnmedizinischen Versorgung ist durch die Vorkehrungen des § 95 Abs. 1b SGB V effektiv gebannt“, erläutert Prof. Dr. Justus Haucap, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission der Bundesregierung.

 

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ZMVZ: Versorgungsqualität weiter steigern und Zugang zu technologischem Fortschritt sichern

Patientinnen und Patienten haben zu Ihrem Zahnarzt ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches unter anderem in der Erwartung einer jederzeit optimalen Behandlung begründet ist. Dies setzt voraus, dass der Patient die jeweils besten evidenzbasierten Behandlungsmethoden angeboten bekommt, um eine optimale Zahngesundheit zu gewährleisten und die Risiken für Allgemeinerkrankungen bei einer mangelhaften Mundgesundheit zu reduzieren.

Die Innovationszyklen hin zu neuen Behandlungsmöglichkeiten in der Zahnmedizin werden dabei immer kürzer – getrieben durch die kontinuierliche wissenschaftliche Durchdringung oralpathologischer Prozesse und eine enorme technologische Weiterentwicklung, insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung. Dies geht natürlich mit gesteigerten betriebswirtschaftlichen Belastungen einher, die jede Zahnarztpraxis schultern muss.

Wir setzen uns daher für folgende Elemente ein, um die Versorgungsqualität in der Zahnmedizin weiter zu steigern und allen Patienten den Zugang zu technologischem Fortschritt zu sichern:

Partnerschaften für kontinuierliche Investitionen

Größere zahnmedizinische Kooperationen (Mehrbehandler-Praxen oder Praxisgruppen) ha- ben gegenüber kleinen Einheiten den Vorteil, dass technisches Equipment, Materialien und Räumlichkeiten von mehreren Zahnärzten gemeinsam genutzt werden. Dies sorgt für eine verbesserte Amortisation, was wiederum sicherstellt, dass eine Arbeit auf kontinuierlich modernstem medizinischem Standard nachhaltig darstellbar wird – genau dies war ja auch der Grundgedanke bei der Einführung von MVZ im Rahmen der Gesundheitsreform 2004.

Solche großen Versorgungseinheiten müssen allerdings zunächst geschaffen werden, was mit enormen Anfangsinvestitionen verbunden ist. Starke Finanzpartner können hier einen sinnvollen Beitrag leisten, um den Weg hin zu verbesserten Versorgungskonzepten zu ebnen, einen oft vorhandenen Investitionsstau auf dem Weg zur Digitalisierung der Zahnmedizin zu über- winden und Vorteile für die Solidargemeinschaft zu realisieren.

Klar organisiertes Qualitätsmanagement

Qualität in der Zahnmedizin hat mit der Erfüllung der Anforderungen an die Praxisbegehung nach GBA-Richtlinie eine verlässliche Grundlage, die für alle Praxen unabhängig von ihrer Größe in Deutschland gilt. Wir begrüßen, dass alle Zahnarztpraxen in Deutschland für eine Begehung zur Überprüfung durch die Landeszahnärztekammern offen sind. Für investorenfinanzierte ZMVZ ist dieser Anspruch Teil ihres betriebswirtschaftlichen Verständnisses von Qualität im Sinne des Patienten.

Weiterhin ist im Bereich Qualitätsmanagement kontinuierliche Weiterbildung und Dokumentation nachzuweisen, so dass die Prozesssicherheit auch unter den sich stetig verändernden Anforderungen (z.B. MDR) gewährleistet ist.

 

Umsetzung evidenzbasierter Behandlungskonzepte durch Qualitätssicherung, Weiterbildung, Austausch und Best-Practice-Sharing

Evidenzbasierte Zahnmedizin (Evidence-Based Dentistry, EBD) sorgt für eine zuverlässige und schnelle Anwendung der besten wissenschaftlichen Behandlungsmethoden. Parallel stellt der jeweilige einzelne Patient mit seinen Wünschen, Werten und Bedürfnissen den entscheiden- den Maßstab dar. EDB darf also nicht über den Kopf des Patienten hinweg stattfinden, sondern muss diesen in den Mittelpunkt der Behandlungsplanung stellen. Die Rolle des Arztes besteht in der Vermittlung zwischen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und den Patienteninteressen.

Wir als investorenfinanzierte ZMVZ-Betreibergesellschaften und der BNZK leben diesen Anspruch und forcieren diese Entwicklung durch:

  1. Qualifizierung der Zahnärzte durch Förderung der Weiterbildung/Spezialisierung in Tätigkeitsschwerpunkten, Hospitationen und Peer Reviews
  2. Qualifizierung der nicht-zahnärztlichen Fachkräfte durch Förderung der Weiterbildung, a. im Bereich Prophylaxe
  3. Klare Strukturen zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Austausches zwischen Zahnärzten über Behandlungsfälle, Erfolge und Misserfolge
  4. Konsequente Nutzung der Digitalisierungsvorteile, nicht nur im Bereich Behandlung und Zahntechnik, sondern auch in der (Qualitäts-)Dokumentation
  5. Sicherstellung der Abrechnungsqualität. Zahnärztliche Qualität ist immer mit dem Einsatz ausreichender Zeit verknüpft, diese muss wirtschaftlich vergütet Hierbei steht die freie Therapiewahl im Mittelpunkt, die dem gesetzlichen Auftrag folgend im freien Ermessen der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes liegt.

Ombudsbeauftragte/r für ZMVZ als Vorbild für alle Zahnarztpraxen in Deutsch- land

Zahnmedizin in Deutschland ist ein komplexes System, wo freie Arzt- und Therapiewahl auf gesetzliche Auflagen, Wirtschaftlichkeitsgebote und unternehmerische Verantwortung treffen. In einem solchen System sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir fordern daher die Einsetzung eines/er Ombudsbeauftragten für die Zahnmedizin in Deutschland, die/der Fehler wo sie passieren, medizinisch sachkundig und fair beurteilt und im Anschluss transparent und nachvoll- ziehbar zu deren Behebung beiträgt. Wir verstehen uns als Triebfeder für eine höhere Qualität und schlagen vor, dass zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren alle Gemeinschaftspraxen und ZMVZ-Praxen unter die Aufsicht einer/es solchen Ombudsbeauftragten gestellt werden. Bewährt sich dieses Element der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten, soll in jedem Be- reich einer Landeszahnärztekammer eine solche Institution geschaffen werden.

ZMVZ als Baustein einer sicheren Versorgung stärken

In den kommenden Jahren werden zahlreiche der heutigen Zahnärzte und Zahnärztinnen (rund 45%!) in den Ruhestand gehen. In vielen Fällen ist die Nachfolge nicht gesichert. Das klassische Modell der niedergelassenen Praxis in freiberuflicher Tätigkeit hat für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte erheblich an Attraktivität eingebüßt. Es drohen – insbesondere auch im ländlichen Raum – Versorgungslücken. Zusätzliche Investitionen und Geschäftsmodelle durch die Beteiligung von Investoren sind ein Element, mit dem die zuvor genannten Nachteile aufgefangen werden können.

 

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Zahnversorgung in Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen

Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) diskutiert zahnärztliche Versorgung der Zukunft beim Tagesspiegel-Politik-Frühstück in Berlin

Hamburg (14. Dezember 2018) – In den Jahren 2006 bis 2016 hat nach Angaben der KZBV durchschnittlich jeden Tag eine Zahnarztpraxis in Deutschland geschlossen. In den kommenden zwei bis drei Jahren werden 10.000 niedergelassene Zahnärzte einen Nachfolger suchen. Allein in Berlin, so Schätzungen von Zahnärzten in der Hauptstadt, wird es in fünf bis zehn Jahren rund ein Drittel weniger Zahnärzte geben. Schuld sei der demographische Wandel.

Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Zahlen diskutierten kürzlich rund 30 Zahnärzte, Gesundheitsexperten und die Politik im Rahmen des Politik-Frühstücks des Tagesspiegel in Berlin die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Im Mittelpunkt stand dabei die ablehnende Haltung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren.

Unterstützt wurde das Gipfeltreffen vom Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde, kurz BNZK. Dessen Vorsitzender Dr. Daniel Wichels baut im Namen der Mitglieder des BNZK auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Politik, um die drohende Unterversorgung deutscher Zahnpatienten vor allem in ländlichen Regionen gemeinsam zu verhindern.

Daniel Wichels: „Der deutsche Dentalmarkt steht vor gewaltigen Herausforderungen. Eine Untersorgung deutscher Zahnpatienten in der Zukunft kann keine Option sein – zumal bereits erfolgreiche Modelle existieren, um dies zu verhindern. Die Zahl der niedergelassenen Praxen wird angesichts des demographischen Wandels schrumpfen. Gleichzeitig will die junge Zahnarztgeneration häufig nicht mehr in eine eigene Praxis gehen. Daher benötigen wir auch in Zukunft eine Vielfalt von Versorgungsangeboten mit niedergelassenen Zahnarztpraxen, Genossenschaftspraxen sowie Zahnmedizinischen Versorgungszentren, die entweder von Zahnärzten in Eigenregie betrieben werden oder über Beteiligungen privater Investoren finanziert sind.“

Der Koblenzer Zahnarzt Dr. Dr. Robert Kah wies darauf hin, dass es in Deutschland rund 530 Zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZ) gibt. Davon sind 94% ehemalige Einzelpraxen, die von den Zahnärzten umgewandelt wurden. Insgesamt entsprechen die 530 ZMVZ rund einem Prozent an der Gesamtversorgung von Zahnpatienten in Deutschland. Dr. Kah: „Zahnmedizinische Versorgungszentren, deren Finanzierung über private Investoren erfolgt, haben einen Anteil von 0,1 Prozent an der Zahnversorgung in Deutschland. Die Behauptung, dass private Investoren den deutschen Zahnarztmarkt überrollen würden, lässt sich daher nicht aufrechterhalten.“ In allen ZMVZ entscheiden die behandelnden Ärzte dabei völlig eigenverantwortlich über die jeweils beste Therapie für ihre Patienten.

„Die Diskussion hat gezeigt, dass noch immer viele unbegründete Vorurteile gegen Zahnmedizinische Versorgungszentren bestehen“, so Christopher Gau, Zahnarzt aus Esens in Ostfriesland. So würden Versorgungszentren noch immer als ‚Bohrfabriken’ bezeichnet, obwohl sich dort im Durchschnitt nur 3,8 Behandler um die Zahngesundheit ihrer Patienten kümmern. Gau weiter: „Als Zahnarzt in einem ZMVZ, das über einen privaten Investor finanziert wird, fühle ich mich durch die zum Teil sehr unsachliche Kritik regelrecht entmenschlicht. Dabei versorgen wir Patienten in Ostfriesland, wo kein anderer Zahnarzt eine Praxis eröffnen wollte.“
„Veranstaltungen wie das Politik-Frühstück zeigen, dass es noch gewaltigen Aufklärungsbedarf zu Zahnmedizinischen Versorgungszentren gibt. Wir werden weiterhin aktiv den Dialog mit der KZBV und der Politik suchen, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Verbote oder weitgehende Einschränkungen von Zahnmedizinischen Versorgungszentren sind auf jeden Fall keine Lösung, wenn die Patientenversorgung in Deutschland langfristig gesichert werden soll“, so der BNZK-Vorsitzende Daniel Wichels.

MVZ – Welche Bedeutung werden sie in Zukunft haben

Bei der aktuellen Diskussion rund um MVZs mit Investorenbeteiligung gewinnt man den Eindruck, dass die ambulante Versorgung bereits in Kürze von MVZs und Investoren dominiert werden wird. Die KZBV bemüht in diesem Zusammenhang sogar immer wieder den Begriff der Monopolisierung.

Mit der Wahrheit hat das jedoch nichts zu tun. Lediglich 1 Prozent aller Zahnarztpraxen ist derzeit als MVZ organisiert. Nur knapp 0,1 Prozent aller Zahnarztpraxen sind als MVZ mit Beteiligung eines Investors organisiert.

Von Monopolisierung zu sprechen, dient also lediglich der Stimmungsmache.

Natürlich stellt sich die Frage, wie sich der Markt weiterentwickelt. Welche Zuwachsraten wird es in Zukunft bei den MVZs geben? Nun sind Zukunftsprognosen immer mit Vorsicht zu genießen. Aber es gibt ja Erfahrungswerte aus dem ärztlichen Bereich. Dort sind MVZs bereits seit 2004 etabliert. Wie haben sich die Zahlen dort in den vergangenen 14 Jahren entwickelt?

14 Jahre nach Einführung der MVZs im ärztlichen Bereich sind bundesweit knapp 2.800 Medizinische Versorgungszentren zugelassen, in denen rund 18.000 Ärzte arbeiten. 10 Prozent aller Ärzte in der ambulanten Versorgung sind damit in einem MVZ tätig. 90 Prozent sind also weiterhin in üblichen Praxisformen, also Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften tätig.

Medizinische Versorgungszentren haben sich damit als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Von einer Monopolisierung kann aber auch nach 14 Jahren bei weitem keine Rede sein. Umso abwegiger ist eine solche Annahme im Bereich der Zahnmedizin. Ganz offensichtlich sind die MVZ im ärztlichen Bereich lediglich das, was das Gesetz diesbezüglich auch vorgesehen hat: Nämlich eine Form der ambulanten Versorgung, die neben den übrigen vorgesehenen Formen besteht.

Mehr als die Hälfte aller ärztlichen MVZ befinden sich nach Angaben der KV in Ober- und Mittelzentren (39,5 Prozent) und in ländlichen Regionen (14,5 Prozent).

MVZ auf dem Land kommt also ohne Zweifel eine wachsende Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung abseits der Ballungsgebiete zu. MVZ tragen bereits heute wesentlich zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum bei -– insbesondere durch wachsende Filialstrukturen.

Das kann Vorbild für die Zahnmedizin sein: Versorgungslücken auf dem Land kann mit als MVZ geführten zentralen Einheiten begegnet werden, die dann in ihrer Umgebung jeweils mit Filialen arbeiten. Mit unserer Partnerpraxis, der zahnheimat, betreiben wir dieses Modell bereits in Ostfriesland sehr erfolgreich im Sinne der Patienten.

Die Erfahrungen aus dem ärztlichen Bereich zeigen deutlich: Die MVZs sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.

Was sind MVZ/Z-MVZ?

Das Bundesminsterium für Gesundheit beantwortet die Frage präzise:

„Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen, in denen Ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten.

Medizinische Versorgungszentren sind als Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung inzwischen etabliert und werden nicht nur von angehenden Ärztinnen und Ärzten häufig als interessanter Arbeitgeber genannt, sondern haben sich teilweise auch als ein wichtiges Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung erwiesen.

Früher konnten MVZ zum Beispiel auch von Heil- und Hilfsmittelerbringern gegründet werden. In der Praxis führte dies dazu, dass MVZ immer häufiger von Investoren gegründet wurden, die als Kapitalgeber, zum Beispiel durch den Kauf eines Pflegedienstes, die Voraussetzungen zur Gründung eines MVZ erfüllen. Um der Gefahr zu begegnen, dass medizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen  eeinflusst werden, wurde mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz geregelt, dass zur Gründung eines MVZ nur noch Vertragsärzte, Krankenhäuser, bestimmte Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie bestimmte gemeinnützige Trägerorganisationen berechtigt sind.

Zudem wurde zum Beispiel die Gründung eines MVZ in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung eines MVZ erneut weiterentwickelt. Durch den Wegfall des früheren Tatbestandsmerkmals der fachübergreifenden ärztlichen Tätigkeit können seitdem auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden. Das bedeutet, dass auch reine Hausarzt-MVZ sowie spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ möglich sind. Darüber hinaus wurde auch den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, MVZ zu gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region zu beeinflussen und zu verbessern.“

Zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZ)

Für Zahnärzte bot sich mit der Gründung eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums (ZMVZ) gegenüber der klassischen Gemeinschaftspraxis die Möglichkeit, legal zu wachsen: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war das mögliche Wachstum einer Praxis aufgrund der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung begrenzt: Ein Vertragszahnarzt durfte am Vertragszahnarztsitz zwei vollzeitbeschäftigte Zahnärzte, bzw. bis zu vier halbzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen. (§ 4 Abs. 1 Satz 6 Bundesmantelvertrag). Mit der Möglichkeit, im ZMVZ eine theoretisch unbegrenzte Zahl an Zahnärzten zu beschäftigen, wurde die Wachstumsgrenze von Zahnarztpraxen aufgehoben. Damit erhielten Zahnärzte die gleichen Gründungsvoraussetzungen wie Haus- und Fachärzte. Im gesamten Gesetzgebungsverfahren, das diese Möglichkeiten letztlich eröffnete, gab es von der KZBV keine Wortmeldung, die in irgendeiner Weise Kritik an diesem Vorhaben äußerte.

Erst drei Monate  nach der Gesetzesänderung und der Möglichkeit, zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZ) zu gründen, gab es dann von Seiten der KZBV die Forderung, die Gesetzesänderung wieder abzuschaffen. Begründung: Die Zahnärzte in Deutschland übten einen freien Beruf aus und der Zahnarzt sei eigenverantwortlich in sachlich-persönlicher Weisungsfreiheit tätig. Die „unkontrollierte Anzahl von angestellten Zahnärzten in einem MVZ sowie die Möglichkeit der GmbH-Bildung“ würden nicht dem Berufsbild des freiberuflich tätigen Zahnarztes entsprechen.

Haben ZMVZ die Einzelpraxis oder den „freien Zahnarzt“ verdrängt?

Die Antwort ist ganz klar  nein. Das ZMVZ ist zunächst einmal eine rein rechtliche Struktur, ein zulassungsrechtliches Konstrukt also, das vom Patient gar nicht wahrgenommen wird und für den Patienten auch keinen Unterschied macht. Jede Zahnarztpraxis mit nur zwei Behandlern kann ein zahnmedizinisches Versorgungszentrum sein. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass in einer Gemeinschaftspraxis grundsätzlich jeder Zahnarzt über eine eigene Zulassung verfügt, während beim ZMVZ die MVZ-Gesellschaft Inhaberin der Zulassung ist. Und natürlich können in einem ZMVZ beliebig viele Zahnärzte angestellt arbeiten.

Der Zahnarztberuf – ob selbstständig oder angestellt – bleibt dabei ein freier Beruf mit Behandlungsunabhängigkeit und Therapiefreiheit – das Grundprinzip der ärztlichen Berufsausübung. Nur Freiberuflichkeit sichert die freie medizinische Entscheidung und nur sie bildet die Grundlage eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Auch die ärztliche Schweigepflicht leitet sich aus dieser Freiberuflichkeit ab. (www.nav-virchowbund.de)

Die derzeit von den Standesvertretern medial gespielte Thematik, dass MVZ/ZMVZ oder Investoren-betriebene MVZ diese Freiberuflichkeit gefährden, ist irreführend und macht den Betroffenen, nämlich uns allen, die auch Patienten sind, Angst. Deshalb möchten wir hier klarstellen: Eine Zahnarztpraxis, in welcher Struktur sie auch betrieben wird, als Einzelpraxis, als Gemeinschaftspraxis oder als zahnmedizinisches Versorgungszentrum ist und bleibt eine einem Zahnarzt verantwortete Praxis. Der Zahnarzt ist immer frei in seiner Behandlung. Bei angestellten Zahnärzten muss dies sogar durch arbeitsvertragliche Regelungen sichergestellt werden.

Zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZS) sichern die Versorgung auf dem Land

Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) weist sachwidrige Behauptung der KZBV zurück

Hamburg – Der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) weist sachwidrige Behauptungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zurück, wonach die zahnmedizinische Versorgung durch die Beteiligung von Kapitalgebern akut gefährdet werde.

Insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen häufig keine Nachfolger mehr finden, stellen Medizinische Versorgungszentren mit erheblichen Investitionen in moderne Behandlungstechnik und Personal die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher.

Darüber hinaus spiegeln diese Versorgungszentren gesellschaftliche Trends wieder bzw. nehmen diese auf. Denn nicht jeder junge Zahnarzt oder jede Zahnärztin möchte heutzutage niedergelassen tätig sein und das Risiko wie auch die Herausforderungen einer eigenen Praxis tragen. Das gilt insbesondere auf dem Land. Moderne und patientenfreundliche Praxen aufzubauen, erfordert zudem erhebliche Investitionen. Die neuen zahnmedizinischen Verbünde verteilen gerade dieses Risiko auf mehrere Schultern.

Der Vorteil für die Patienten vor allem in ländlichen Regionen: Die zahnmedizinische Versorgung vor Ort bleibt erhalten und wird darüber hinaus nach strengsten modernen Maßstäben qualitätsgesichert.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Debatte, die von der KZBV mit dem Ziel einer rückwärtsgewandten Regulierung  im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geführt wird, bittet der BNZK den Gesetzgeber, auf sachfremde Regulierung zu verzichten und auch weiterhin die Möglichkeit zu erhalten, durch gezielte Investitionen eine fortschrittliche zahnmedizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten.